Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Name Verein: Dorfförderverein für die Gemeinde Undenheim e.V.
Straße: St.-Alban-Str. 15
PLZ, Ort: 55278 Undenheim
E-Mail: info(at)dfv-undenheim.de
Vorstand: Claudia Schneider (1. Vorsitzender)

Kontaktdaten zum Datenschutz
Fragen zum Thema Datenschutz können an datenschutz(at)dfv-undenheim.de gestellt werden.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Dorfförderverein für die Gemeinde Undenheim e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden alle in der Beitrittserklärung erfassten Daten (z.B.
Name, Vorname, Adresse und Email) verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage
hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der
Vereinswebseite www.dfv-undenheim.de veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1
S. 1 lit. a) DS-GVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Schriftführerin Tina Schweyer (E-Mail: tina.schweyer@dfv-
undenheim.de) und Ihre Stellvertreterin Sandra Küchler (E-Mail: sandra.kuechler@dfv-undenheim.de).

Berechtigte Interessen des Vereins
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder
überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1
lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch
Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten
einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse
des Vereins veröffentlicht.

Empfänger der personenbezogenen Daten
Der Dorfförderverein für die Gemeinde Undenheim e.V. übermittelt keine personenbezogene Daten seiner Mitglieder an Dritte.
Sollte sich das ändern, so werden die Mitglieder darüber im Vorfeld informiert.

Drittlandstransfer
Seitens des Dorffördervereins für die Gemeinde Undenheim e.V. können personenbezogene Daten der Mitglieder durch
Speicherung der Daten bei einem Cloud-Anbieter an ein Drittland übermittelt werden.

Speicherdauer
Der Dorfförderverein für die Gemeinde Undenheim e.V.

    • speichert die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse,Geburtsdatum) bis zu 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft. Anschließend erfolgt eine Löschung.

    • speichert die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Bankverbindung) 10 Jahre und löscht diese anschließend.

    • weißt darauf hin, dass die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, bis zu 7 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht werden.

    • löscht im Falle des Widerrufs der Einwilligung die Daten unverzüglich (mit Ausnahme das eine Aufbewahrungspflicht vorliegt).

Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu
widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Bei Aufnahme eines Mitglieds im Verein wird die Vereinssatzung und die Informationspflicht nach DS-GVO durch den Dorfförderverein für die Gemeinde Undenheim e.V. dem neuen Vereinsmitglied bereitgestellt.

Beschwerderecht
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Rheinland-Pfalz der
rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Mainz.

Stand: Februar 2021